Die zusätzlichen Leistungen werden auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) genannt und werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12). Hiervon ein Auszug: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten ..."
Die Möglichkeiten der modernen Medizin bieten jedoch viele sinnvolle Untersuchungen, die zu einer höheren Sicherheit führen, sowohl im Hinblick auf Krebsvorsorge als auch in anderen Bereichen (z.B. Schwangerschaft).
Wir bieten Ihnen eine Auswahl an sinnvollen Zusatzleistungen an und beraten Sie gerne darüber.
Sprechen Sie uns an!
Bestimmen Sie dann selbst, was Ihnen wichtig erscheint.
Nähere Informationen finden Sie im Bereich der jeweiligen Leistung.